Externer Datenschutzbeauftragter

Sie als Unternehmer sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und weiterer Datenschutzgesetze einzuhalten. Diese Pflicht gilt unabhängig von Ihrer Betriebsgröße. Diese Aufgabe können Sie an einen Datenschutzbeauftragten delegieren. Ab 20 Mitarbeitern im Unternehmen sind Sie aber verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu berufen. Ihr Datenschutzbeauftragter kümmert sich in Ihrem Unternehmen um die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Sie können einen internen Mitarbeiter mit entsprechender Fachkunde berufen oder einen externen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen:

  • Reduzierung des Haftungsrisikos für die Geschäftsführung
  • Bereitstellung interner Kapazitäten und Ressourcen entfällt
  • kein Interessenkonflikt durch strikte Rollenteilung
  • fertig ausgebildet und sofort einsatzbereit
  • hohe Akzeptanz von allen Beteiligten
  • vertragliche Bindung ist kündbar im Gegensatz zu einem internen DSB (dieser erhält bei der Berufung erhöhten Kündigungsschutz)

Ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter vertrauen darauf, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten schützen. Sorgen Sie für einen funktionierenden Datenschutz in Ihrem Unternehmen und werben Sie offensiv mit dem in Sie gesetzten Vertrauen.

Sie haben Fragen an einen externen Datenschutzbeauftragten?

In einem für Sie kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre offenen Fragen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.